AGB

Allg. Geschäftsbedingungen Windsurfcenter Domaso srl / Wassersportcenter Domaso

Teilnehmer- und Charterkreis

Mietberechtigt ist jede Person, die weder gesundheitlich noch konditionell beeinträchtigt ist, den Surf- oder Segelsport ohne Gefahr für sich und andere auszuüben. Voraussetzung zur Miete und/oder zur Kursteilnahme ist, mindestens 30 Minuten im freien Wasser ohne Hilfsmittel schwimmen zu können. Der Mieter verpflichtet sich, für allfällige Schäden am Material sowie gegenüber Drittpersonen aufzukommen und verlorene Teile zu ersetzen. Das Abholen mit dem Motorboot oder dem Auto kostet Euro 30.00. Der Mieter ist zur pünktlichen Rückgabe bis spätestens 17.30 Uhr verpflichtet. Meteorologische Ereignisse sind zu kalkulieren und stellen keinen Grund zur verspäteten Rückgabe dar. Für alle Schäden und  Aufwendungen, die durch eine verspätete Rückgabe entstehen haftet der Mieter. Im übrigen haftet er dem Vermieter gegenüber für alle Verpflichtungen aus dem Mietvertrag als Gesamtschuldner. Der Mieter hat auch für ein Verschulden seiner Crewmitglieder einzustehen.

Bei Minderjährigen ist die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erforderlich.

Kursteilnahme

Der Kursteilnehmer bestätigt, eine Unfall- und Haftpflichtversicherung zu besitzen. Das Windsurfcenter Domaso lehnt jegliche Haftung betr. Unfall und Haftpflicht ab. Der Materialbenützer haftet für die von ihm verursachten Materialschäden. Bei Minderjährigen werden diese Bedingungen gleichzeitig von den Eltern akzeptiert. Ein Abbruch des Kurses oder der Miete (aus jedwelchen Gründen) berechtigt zu keinerlei Rückerstattung.

Sicherheit

Den Anweisungen des Vermieters ist Folge zu leisten. Es herrscht grundsätzlich Schwimmwestenpflicht.

Voraussetzung zur Miete und Kursteilnahme ist, mindestens 30 Minuten im freien Wasser ohne Hilfsmittel schwimmen zu können.

Sorgfaltspflicht

Die Sicherheit und Betriebsbereitschaft der Mietausrüstung wird durch regelmäßige Inspektionen sichergestellt. Dennoch ist der Mieter verpflichtet, diese vor Mietantritt zu überprüfen. Im Interesse aller Beteiligten ist jeder Mieter verpflichtet, entstandene Schäden sofort anzuzeigen.

Falls die Betriebsbereitschaft der Wassersportgeräte durch Nichtbeachtung der Anweisung des Vemieters oder durch fahrlässige oder sogar vorsätzliche Verhaltensweisen des Mieters nicht mehr gewährleistet ist, besteht für den durch die Tatbestandsaufnahme und Störungsbeseitigung entstandenen Zeitverlust kein Anspruch seitens des Mieters auf Schadensersatz.

Haftung

  • Bei selbst- und fremdverursachten Schäden trifft den Mieter eine Anzeigepflicht.
  • Der Mieter verpflichtet sich, die gemietete Ausrüstung wie sein Eigentum zu behandeln und zu führen. Für selbstverschuldete Schäden (einschließlich Ausfall- und Folgeschäden) an der Ausrüstung und Ausrüstungsteilen haftet der Mieter persönlich.
  • Für den Verlust von Wertgegenständen, Brillen, Geld und sonstigen Gegenständen wird vom Vermieter keine Haftung übernommen.
  • Das Segeln mit Segelbooten bei über fünf Beaufort ist untersagt und es wird vom Vermieter jegliche diesbezügliche Haftung abgelehnt.
  • Das Windsurfcenter Domaso lehnt jegliche Haftung betr. Unfall und Haftpflicht ab.

Zusätzliche Bedingungen

  • Das Windsurfcenter Domaso ist als Vermieter berechtigt, die Übergabe der Wassersportgeräte  zu verweigern, sofern der Mieter nicht über die erforderliche Qualifikation verfügt oder die Umstände es nicht zulassen. Sofern sich erst nach Miet-Übergabe eine mangelnde Qualifikation (Fehlen der erforderlichen Fahrerlaubnis, mangelnde Beherrschung desMietgerätes, Verletzung der Ausweich- und Fahrregeln, Gefährdung anderer etc.) des Mieters hinsichtlich der sicheren Führung der Katamarane/Segelboote offenbart oder dieser entgegen den vorgegebenen Weisungen handelt, kann der Vermieter den sofortigen Rücktritt vom Vertrag erklären und den Mietbetrag einbehalten.
  • Die für den Fahrtbereich geltenden gesetzlichen Bestimmungen sind einzuhalten. Schleppungen sind nur im Notfall und sodann mit eigener Leine durchzuführen. Der Mieter haftet dem Vermieter gegenüber im Falle eines gegen diesen erhobenen Schlepp- oder Bergelohnes als Gesamtschuldner.
  • Die Teilnahme an Regatten oder sonstigen Veranstaltungen ist untersagt.
  • Bei Mietbeginn hinterlegt der Mieter beim Vermieter ein Pfand in Form eines Personalausweises.

Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Die Vertragsparteien verpflichten sich, eine etwa ungültige Bestimmung nach Möglichkeit durch eine dem mutmaßlichen Willen entsprechende Klausel zu ersetzen.

Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Schweizerisches Recht ist anwendbar. Die Parteien vereinbaren den ausschliesslichen Gerichtsstand Chur (Graubünden), Schweiz.

Annullation/Umbuchung

Wird ein im voraus gebuchtes Arrangement vor Reisebeginn storniert oder geändert, werden zuzüglich der Umbuchungs- bzw. Stornogebühr von Euro 50.00 folgende Annullationskosten erhoben

19 – 15 Tage vor Reisebeginn 30 % des gesamten Arrangements
14 – 10 Tage vor Reisebeginn 50 % des gesamten Arrangements
9 – 1 Tage vor Reisebeginn 80 % des gesamten Arrangements
weniger als 24 Std. oder Nichterscheinen 100 % des gesamten Arrangements

Trin/Domaso, im Februar 2008